Beleuchtung von Arbeitsstätten
Sie sind hier: Startseite » Allgemeine Elektroarbeiten » Beleuchtung von Arbeitsstätten
- Allgemeine Einführung
- Der Arbeitsplatz
- Lichttechnische Größen
- Natürliche Beleuchtung
- Ausreichendes Tageslicht
Allgemeine Einführung, Ziele
Für die Beleuchtung von Arbeitsstätten ist das Facility Management in unterschiedlicher Weise zuständig. Und zwar hängt es davon ab, ob das Facility Management im Auftrage eines Unternehmens handelt, dem sowohl die technischen Anlagen für die Beleuchtung, als auch die Beleuchtung und die Arbeitsplätze selbst gehören. Oder aber ist das Facility Management lediglich zuständig für das, was auf einer gemieteten Fläche geschieht. Im letzteren Fall gibt es eine Reihe von Schnittstellen, die im Zuge des Mietvertrages zu bestimmen sind. Die folgenden Ausführungen zum Thema sollen aber von dieser Überlegung unberührt bleiben. Es geht hier lediglich um die (technischen) Fakten selbst.
Es ist eine wesentliche Aufgabe des Arbeitgebers, die von ihm verantworteten Arbeitsstätten so zu gestalten, dass die Beschäftigten ohne Beeinträchtigung der Gesundheit am Arbeitsplatz sehen können. Das bedeutet, dieser Vorgang ist optimal zu unterstützen,
und Unfälle und Fehlbeanspruchungen und damit verbundene Fehlhandlungen müssen vermieden werden.
Aber nicht nur aus Sicht des Arbeitssicherheitsgesetzes ist die richtige Gestaltung der Beleuchtung von Bedeutung. Wir erinnern uns an den Begriff „Hospitality“, welcher für ein gutes Feeling der Beschäftigten sorgen soll. Also wäre auch eine gute Beleuchtung ein Beitrag, zur Förderung der Aktivitäten und des Wohlbefindens der Beschäftigten im Allgemeinen. Hiermit verbunden sollten Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft sein.
Ein wichtiges Dokument, das der Facility Manager in diesem Zusammenhang zurate ziehen könnte, ist die ASR A3.4 „Beleuchtung“. Diese Richtlinie stellt entsprechende Mindestanforderungen hinsichtlich der Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. Mindestanforderungen bedeutet, dass diese allgemein gelten. Es mag Arbeitsplätze geben, die in spezieller Weise hiervon abweichen und besonderen Anforderungen genügen müssen.
Eine dieser Anforderungen entsteht durch die Abnahme der Sehleistung mit zunehmendem Alter. Das bedeutet nichts Anderes für das Facility Management, sich auch darum zu kümmern, wer den jeweiligen Arbeitsplatz innehat. Ältere Menschen benötigen für die gleiche Sehaufgabe sozusagen „mehr Licht“. Was das bedeutet, soll in den folgenden Ausführungen erörtert werden.
Auch bei Beschäftigten, die unter einer Sehbehinderung leiden, sind selbstverständlich - auf die Behinderung ganz speziell bezogen - die entsprechenden Anpassungen an die Beleuchtung zunächst erst einmal eindeutig zu erkennen und sodann umzusetzen.
Die erwähnte ASR A3.4 „Beleuchtung“ ist gerade für kleine und mittlere Unternehmen eine empfehlenswerte Anregung, weil in kleinen Unternehmen das Spezial Know-how bezüglich Beleuchtung wohl eher nicht vorhanden sein dürfte. Aber auch für Planer und die Aufsichtspersonen der Unfallversicherungsträger sowie die staatlichen Ämter und Behörden ist diese Richtlinie von Interesse. Man findet hier die folgenden fachlichen Ausführungen:
Zielstellung/Anwendungsbereich/Begriffsbestimmungen
Beleuchtung mit Tageslicht
Künstliche Beleuchtung in Gebäuden
Künstliche Beleuchtung im Freien
Betrieb, Instandhaltung und orientierende Messung
Abweichende/ergänzende Anforderungen für Baustellen.
Die ASR bezieht sich auf natürliche und künstliche Beleuchtung von Arbeitsstätten sowohl in Gebäuden und fliegenden Bauten als auch im Freien. Das trifft für allgemeine Verhältnisse zu, wenn andere technologischen oder betriebstechnische Anforderungen nichts Anderes erfordern, wie zum Beispiel in Fotolaboren oder in Kinos usw. In solchen speziellen Fällen bedarf es einer Gefährdungsbeurteilung, um zu den richtigen Maßnahmen zu gelangen.
Ein weiterer Punkt, der auch in das Gebiet der Beleuchtung hineinspielt, ist der Schutz vor Sonnenstrahlung in ihrer Wirkung als Licht und Wärme, wenn diese auf den Arbeitsplatz fällt. Zur Information hierbei gilt die ASR A 3.5 „Raumtemperatur“. Weitere Hinweise zu „Anforderungen zum Schutz vor der thermischen Belastung durch Sonneneinstrahlung“ findet man in der DGUV Information 215-444 „Sonnenschutz im Büro“. An dieser Stelle sei auch noch einmal auf die Vorteilhaftigkeit des Vorhandenseins von solchen Arbeitsschutzrichtlinien und ähnlichen Normen bzw. normähnlichen Dokumenten. Ganz allgemein gesehen, kann jeder Arbeitgeber im Grunde genommen, machen was er will. Kommt es zum Schaden seiner Beschäftigten, hat er dafür geradezustehen. Und dann wird untersucht, ob das, was er gemacht hat, in Ordnung war. Hat er sich zum Beispiel strikt an die technischen Regeln, wie zum Beispiel die hier erwähnten ASR gehalten und deren Forderungen strikt umgesetzt, wird er mit hoher Wahrscheinlichkeit alles richtiggemacht haben, kurz gesagt, er ist exkulpiert.
Bei Einhaltung der ASR ist davon auszugehen, dass die geforderten Anforderungen erfüllt wurden. Wird die ASR (oder beliebige sonstige entsprechende Vorschrift) nicht angewendet, müssen auf andere Weise der gleiche Gesundheitsschutz und die gleiche Sicherheit der Beschäftigten gewährleistet werden - ein Risiko des Arbeitgebers, wenn die entsprechenden Voraussetzungen hierfür nicht vorhanden sind.
Der Arbeitsplatz
Ein fester Begriff ist hierbei „der Bereich des Arbeitsplatzes“. Unter dem Bereich des Arbeitsplatzes versteht man die folgenden Flächen:
Flächendefinition in Bezug auf Beleuchtung
Fläche | Erläuterung |
---|---|
Arbeitsfläche | Fläche in Arbeitshöhe, auf der die eigentliche Arbeitsaufgabe verrichtet wird. |
Bewegungsfläche | zusammenhängende unverstellte Bodenflächen am Arbeitsplatz, die mindestens erforderlich sind, um den Beschäftigten bei ihrer Tätigkeit wechselnde Arbeitshaltungen sowie Ausgleichsbewegungen zu ermöglichen. |
Teilfläche | Fläche mit höheren Sehanforderungen, z. B. Lesen, Schreiben, Messen, Kontrollieren und Betrachten von Fertigungsprozessen, innerhalb einer Arbeitsfläche. |
| alle dem unmittelbaren Fortgang der Arbeit dienenden Stellflächen räumlicher Bereich, der sich direkt an einen Bereich oder mehrere Bereiche von Arbeitsplätzen anschließt oder durch die Raumwände oder Verkehrswege begrenzt wird. |
Der Bereich des Arbeitsplatzes setzt sich am Büroarbeitsplatz aus der Arbeitsfläche und der Bewegungsfläche zusammen. Der Bereich des Arbeitsplatzes besteht aus der Arbeitsfläche und den Bewegungsflächen
Die angrenzende Fläche nennt man den Umgebungsbereich. Die Bewegungsfläche ist gemäß ASR A 1.2 "Raumabmessungen und Bewegungsflächen" definiert und muss mindestens 1 m tief sein.
Beleuchtungsstärke
Das Maß für auf eine Fläche auftreffendes Licht ist die Beleuchtungsstärke. Sie wird in Lux (lx) gemessen. Mit E wird die mittlere Beleuchtungsstärke bezeichnet. Sie ist die Beleuchtungsstärke, die über eine bestimmte Fläche gemittelt wurde. Für minimale Beleuchtungsstärke steht die Bezeichnung Emin. Unter der minimalen Beleuchtungsstärke versteht man den kleinsten Wert der Beleuchtungsstärke, den es auf einer definierten Fläche gibt. Unter Fläche kann man zum Beispiel einen Arbeitsbereich oder den Umgebungsbereich verstehen.
Natürliche Beleuchtung
Jeder weiß, das Tageslicht wirkt auf den Menschen stimulierend. In der Nachtschicht ist das Arbeiten schwieriger. Es wird mehr Konzentration benötigt. Die Entwicklungsgeschichte der Menschen sieht Nachtschichten eigentlich auch nicht vor. Also gibt es für das Facility Management gleich zwei Aufgaben für die Nachtschicht:
die Arbeitsstätten so beleuchten, dass keine Unfälle passieren
und mithilfe des Lichtes stimulierend und motivierend beeinflussen.
Das gilt jedoch nicht nur für die Nachtschicht. Auch dunkle Räume tagsüber lassen schwer Motivation und ein gutes Gefühl aufkommen. Es ist also notwendig, eine ausreichende Beleuchtung mit Tageslicht an den Arbeitsplatz zu bringen, und wenn Tageslicht nicht vorhanden ist, dem möglichst nahe zu kommen.
Das Licht im Freien hat tagsüber hohe Beleuchtungsstärken. Sogar der trübe Novembertag bringt es noch auf ca. 5000 lx. Die höchsten Beleuchtungsstärken im Freien gibt es im Sommer. Es werden bei Sonnenschein bis zu 100.000 und selbst bei bewegtem Himmel immerhin noch 20.000 lx gemessen. Es ist also genügend Licht vorhanden. Es kommt darauf an, wie man es möglichst pfiffig an den Arbeitsplatz bringt.
Vom Tageslicht wissen wir auch, dass es nicht nur zum Sehen notwendig ist, sondern es trägt infolge der im Laufe des Tages vor sich gehenden Veränderung von Farbe und Intensität zur Synchronisation der „inneren Uhr“ bei. Sozusagen als Nebeneffekt kann die Reduzierung von Energiekosten durch künstliche Beleuchtung erreicht werden. Es gilt allerdings, das Heranführen des Tageslichtes an einen Arbeitsplatz gut zu machen. Negative Einflüsse sollen vermieden werden, weshalb insbesondere folgende Einflüsse zu beachten sind:
zu wenig Licht,
Licht von der falschen Seite,
zu hoher Wärmeeintrag,
Blendwirkung.
Beleuchtungsniveau,
Sichtverbindung nach außen,
Lichtfarbe, Farbwiedergabe und Farbwirkungen.
Also muss dies alles bei der Planung beispielsweise der Fenster, von Oberlichtern und Sonnenschutzeinrichtungen berücksichtigt werden. Die nächsten Abschnitte beschäftigen sich deshalb mit den Gütemerkmalen der natürlichen Beleuchtung, die in besonderer Weise zuständig ist für die Sicherheit und die Gesundheit des im Unternehmen beschäftigten Personals.
Ausreichendes Tageslicht
Ein wichtiges Kriterium ist das Vorhandensein von ausreichendem Tageslicht. Tageslicht ist grundsätzlich der künstlichen Beleuchtung bzw. einer teilweisen künstlichen Beleuchtung, dort wo es möglich ist, vorzuziehen. In der folgenden Tabelle wird eine Reihe von Begriffen beschrieben, die in diesem Zusammenhang wichtig sind.
Begriffe zum Tageslicht
Begriffe zum Tageslicht | Erläuterungen, Hinweise |
---|---|
Helle Wände und helle Decken | unterstützen die Nutzung des Tageslichtes. Tageslicht weist Gütemerkmale (z. B. die Dynamik, die Farbe, die Richtung, die Menge des Lichts) auf, die in ihrer Gesamtheit von künstlicher Beleuchtung nicht zu erreichen sind. Auch aus diesem Grunde ist das Tageslicht ein wesentlicher Faktor für das Wohlbefinden. |
Lichtdurchlässige Bauteile | Der Einfall des Tageslichtes ist durch Licht durchs Bauteile zu gewährleisten. Dies sind in erster Linie Fenster, aber auch beispielsweise Oberlichter. |
Gleichmäßige Lichtverteilung | Hierfür eignen sich sehr gut Dachoberlichter. Dies gilt für den Fall, dass der Abstand der Oberlichter untereinander nicht größer ist als die Raumhöhe. |
Sichtverbindung nach außen | ist sehr wichtig, insbesondere für das Wohlbefinden durch die (beiläufige) Wahrnehmung, wie es draußen so ist. (Vermeidung des „Bunkereffekts“.) Wenn Sichtverbindung am direkten Arbeitsplatz unmöglich ist, soll sie wenigstens in Pausen bzw. bei Besprechungen möglich sein. |
Spezielle Anforderungen an die Sichtverbindung | verzerrungsfreie Verglasung, zumindest in Augenhöhe, keine Farbverfälschungen, keine lediglich durchscheinenden Flächen wie beispielsweise Glasbausteine oder Strukturgläser |
Forderungen nach ausreichendem Tageslicht | diese Anforderungen sind erfüllt, wenn Tageslichtquotient am Arbeitsplatz > 2%, desgleichen bei Dachoberlichtern > 4% und mindestens ein Verhältnis von der Summe lichtdurchlässiger Flächen zur Grundfläche des Raumes von mindestens 1:8 eingehalten wird, fensternahe Arbeitsplätze bevorzugt vorhanden sind. |
Tageslichtquotient | Postulat: Bei Tageslichtquotient > 4% wird während der Hälfte der jährlichen Arbeitszeit tagsüber eine Mindestbeleuchtungsstärke von 300 lx wahrscheinlich erreicht. Und das wäre ausreichend. |
Kombinationen von Tag und Nacht | Beleuchtungsstärken von 500 lx und darüber müssen temporär aus einer Kombination von Tages- und Kunstlicht realisiert werden. |
Fallbeispiel Beleuchtung in einem Beispielraum:
Parameter:
Raumhöhe 2,85 m;
Raumtiefe 5,00 m;
Raumbreite 4,00 m
Brüstungshöhe 0,90 m;
Unterkante Fenstersturz 2,30 m;
Lichttransmissionsgrad der Verglasung 0,8;
Minderung aufgrund Verschmutzung der Verglasung 0,9;
Reflexionsgrade
Decke 0,7,
Wände 0,5
und Boden 0,2)
Das Beispiel lässt erkennen, dass mit einem Fensterflächenanteil von 1 : 10 nur im fensternahen Bereich (im Beispiel bis zu einer Raumtiefe von ca. 1,6 m) und ohne jegliche Verbauung ein Tageslichtquotient größer als 2 % erzielt werden kann. Um für eine Raumtiefe bis zu 2,50 m einen Tageslichtquotient größer als 2 % zu erreichen, ist ein Fensterflächenanteil von mindestens 1: 5 (entspricht 20 % der Raumgrundfläche) notwendig.
Damit man einen Tageslichtquotienten > 2% erreicht, müssen die Arbeitsplätze in der Nähe der Fenster angeordnet sein. Für weiter entfernte Arbeitsplätze kann man diese Forderung nicht erfüllen. Ebenso gilt dies für Arbeitsplätze, bei denen die Fenster nicht groß genug sind, oder die nach einem Atrium oder anderen Innenhöfen ausgerichtet sind. Auch wird dieser Quotient nicht erreicht, wenn die Bebauung sehr eng ist. Bei der Planung sollte deshalb die Einhaltung eines Tageslichtquotienten von 2% gegenüber der Fenstergröße das Primat haben.
Weiteren ist darauf zu achten, dass nicht eine Veränderung der Farbeindrücke durch die Wahl des falschen Glases in Fenstern und Oberlichtern erfolgt.
Obiges Bild zeigt, dass in Abhängigkeit von der Raumhöhe, der Größe und Anordnung des Fensters Versorgung mit Tageslicht für den 3. Schreibtisch nicht ausreichend ist. Das Fenster ist für den 3. Arbeitsplatz nicht groß genug. Es müsste um „∆“ höher sein.
Maßnahmen zur Begrenzung der Blendung
Insbesondere bei der Arbeit ist blendende Sonneneinstrahlung nicht nur hinderlich und störend, sondern kann auch gefährlich sein. Deshalb ist Blendwirkung zu vermeiden. Wenn das nicht möglich ist, ist sie zumindest wesentlich abzumildern, um der ASR A3.5 „Raumtemperatur“ zu genügen.